Am 5. Dezember 2023 veröffentlichte die Ukraine eine Mitteilung zur Änderung der „Verordnung zur Überwachung von Pestiziden und Agrochemikalien“.
Mit dieser Überarbeitung werden neue Anforderungen an die Informationen vorgeschlagen, die auf den Etiketten von Pestiziden und Agrarchemikalien angegeben werden sollten. Ab dem 1. Januar 2024 können Agrarchemikalien ohne nationale Registrierung zur Produktion, zum Handel und zur Verwendung in das ukrainische Zollgebiet eingeführt werden, sowie Pestizide und Agrarchemikalien, die ab dem 31. Dezember 2023 in der Ukraine registriert und zur Verwendung zugelassen sind in das ukrainische Zollgebiet eingeführt und/oder bis zu ihrem Verfallsdatum in der Ukraine in Umlauf gebracht werden. Voraussetzung ist, dass die Verpackung und Kennzeichnung den einschlägigen Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung zu Pestiziden und Agrochemikalien entspricht.
Die Kommentierungsfrist zu dieser Regelung endet am 3. Februar 2024.
Quelle: AgroPages









