Am 21. November 2023 erließ die Europäische Kommission die Verordnung (EU) Nr. 2023/2592 zur Verlängerung der Genehmigungsfrist für 28 Wirkstoffe, darunter Acysulfuron-Methyl. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach dem Ausstellungsdatum in Kraft.
Gemäß den Vorschriften wurde die Zulassungsfrist für 8-Hydroxychinolin bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
1. Der Genehmigungszeitraum für Schwefel wurde bis zum 15. April 2025 verlängert.
2. Die Zulassungsfristen für Amidosulfuron, Lenacil, Fenoxaprop-P und Paraffinöl wurden bis zum 15. August 2025 verlängert.
3. Der Zulassungszeitraum für Diflufenican wurde bis zum 15. Januar 2026 verlängert.
4. Der Zulassungszeitraum für Difenoconazol wurde bis zum 15. März 2026 verlängert.
5. Der Zulassungszeitraum für Prohexadion, Spiroxamin, 1-Naphthylacetamid, 1-Naphthylessigsäure, Fluazifop P, Fenpyrazamin und Esfenvalerat wurde bis zum 31. Mai 2026 verlängert.
6. Die Zulassungsfrist für Dimethachlor und Penconazol wurde bis zum 15. Oktober 2026 verlängert.
7. Der Zulassungszeitraum für Nicosulfuron, Dicamba, Bifenox, Etofenprox, Tri-Allat, Tetraconazol, Paraffinöle (CAS-Nr. 64742-46-7; CAS-Nr. 72623-86-0; CAS-Nr. 97862-82-3) und Napropamid wurde bis zum 31. März 2027 verlängert.
8. Der Zulassungszeitraum für Fenpropidin wurde bis zum 15. Mai 2027 verlängert.
9. Die Zulassungsfrist für 2-Phenylphenol (inkl. seiner Salze wie Natriumsalz) wurde bis zum 15. November 2027 verlängert.
10. Der Zulassungszeitraum für Picloram wurde bis zum 15. Februar 2028 verlängert.










