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Nov 14, 2022

Brasilien weitet Pestizidregistrierung für kleinere Nutzpflanzen aus



Am 4. November 2022 hat das brasilianische Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Lebensmittelversorgung (MAPA) zusammen mit der brasilianischen Agentur für Umweltschutz und erneuerbare natürliche Ressourcen (IBAMA) und der brasilianischen nationalen Gesundheitsüberwachungsbehörde (Anvisa) gemeinsam einen Vorschlag vorgelegt für Dekret Nr. 691. Das vorgeschlagene Dekret legt die Richtlinien und Anforderungen für die Registrierung von Pestiziden und ihren Inhaltsstoffen für Kulturen mit unzureichender phytosanitärer Unterstützung (CSFI) (dh Nebenkulturen und Kleinkulturen) sowie die zulässigen Rückstandshöchstgrenzen fest .


 


Der Vorschlag zielt darauf ab, die gemeinsame normative Richtlinie Nr. 1/2014 anzupassen und zu verbessern und die Registrierung von CSFI-Produkten zu erweitern, die als Option für den integrierten Pflanzenschutz zugunsten einer sicheren und wirksamen Entwicklung dieser Kulturen verwendet werden können.


 


Erwähnenswert ist, dass der Vorschlag die sekundäre Verwendung von Pestizidprodukten vorsieht, einschließlich der Verwendung in erdlosen Kulturen, oder die gelegentliche Verwendung in Kulturen mit wichtigen wirtschaftlichen Merkmalen, wie z andere Arten als Nutzpflanzen. In der Gemeinsamen Normativen Richtlinie 1/2014 ist keine Produktregistrierung vorgesehen.


 


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